Aktueller Kommentar Dr. Koch
Der Begriff “Sozialstaat” ist kein Ewigkeitsgarantie für alle Schutzgesetze
Die Führung der SPD will sich bei notwendigen Reformen zur Stärkung der Wirtschaft gegen eine Schwächung des Sozialstaats stemmen. "Ich werde mich nicht einreihen in den Chor derjenigen, die sagen, mit weniger Sozialstaat kriegen wir mehr Wirtschaftswachstum", sagte Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister und Co-Vorsitzender der SPD, anlässlich einer SPD-Klausur vergangenen Freitag in Berlin.
Das klingt für viele zunächst beruhigend, und ich persönlich kennen nur wenige Menschen, die glauben, dass Einschränkungen bei den Schwächsten der Gesellschaft unsere wirtschaftlichen Probleme lösen könnten. Aber was eigentlich genau ist der “Sozialstaat”? Viele Protagonisten benutzen die nicht nur von der SPD gewählte Formel, um jede in früheren Zeiten gefunden Schutzregel und jede einmal eingeführte soziale Zuwendung für unantastbar zu erklären. Es könnte bei den aktuellen politischen Konstellationen sein, dass diese Frage die Debatte über die Wiederherstellung des Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands entscheidet.
Die Erweiterung von Zielen und Instrumentes des Sozialstaates braucht kritische Prüfung
Der Sozialstaat ist eine der größten zivilisatorischen Errungenschaften moderner Gesellschaften. Er gehört zum Wesenskern unseres Grundgesetzes. In der Tradition der Sozialen Marktwirtschaft ist er allerdings kein wohlgefälliger Allgemeinplatz. Die Idee des Sozialstaates erfüllt eine klar umrissene ordnungspolitische Funktion. Er schützt vor existenzieller Not und sorgt dafür, dass alle Menschen reale Chancen auf Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben haben. Allerdings ist genau diese Klarheit in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr verwässert, bei manchen inzwischen wohl auch verloren gegangen.
Der Begriff Sozialstaat wird zunehmend im politischen Wettbewerb so weit gedehnt, dass er jede staatliche Regelung erfasst, die das Leben der Bürger vermeintlich angenehmer oder sicherer machen soll. Diese Begriffsbestimmung ist ordnungspolitisch fragwürdig und macht einen pragmatischen Blick auf die Effizienz staatlicher Unterstützungssysteme fast unmöglich. Wird jedoch die volkswirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, die zum Beispiel gut mit der der Produktivität abgebildet werden kann, aus den Augen verloren, verliert ein Land die Leistungsfähigkeit, um grundlegende Sozialstaatsfunktionen überhaupt erfüllen zu können. Dann ist „Wohlstand für Alle“ nicht mehr möglich.
Nicht jedes gesellschaftspolitische Ziel wird vom Begriff Sozialstaat geschützt
Ordnungspolitik unterscheidet bewusst zwischen Zielen und Instrumenten. Das Ziel des Sozialstaates ist die Absicherung grundlegender Lebensrisiken. Die Ziele sind oben bereits beschrieben. Zu ihnen gehört ausdrücklich weder eine allgemeine Umverteilungsstrategie für Vermögen noch die gesetzliche Durchsetzung weitreichender Spielregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Genau durch solche Ziele sind aber in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftliche Belastungen geschaffen worden. Sie müssen auf den Prüfstand ohne mit dem argumentativen Fallbeil des “Angriffs auf den Sozialstaat” sofort tabuisiert zu werden. Noch viel mehr müssen die Instrumente, mit denen dieses Ziel erreicht werden, veränderbar sein. Unterliegen schon die Instrumente der Tabuisierung, verwandelt der Sozialstaat einen dynamischen Ordnungsrahmen in eine Sammlung unantastbarer Einzelregelungen.
Wir benötigen Reformen und keine Tabus
Ein anschauliches Beispiel ist die Arbeitszeitregulierung, die derzeit diskutiert wird. Dass Menschen vor Ausbeutung geschützt werden sollen, ist unstrittig und ordnungspolitisch gut begründbar. Ob dieser Schutz jedoch durch eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden oder durch eine wöchentliche Begrenzung von vierzig Stunden erfolgt, ist keine Frage des Sozialstaates, sondern eine Frage der Zweckmäßigkeit. Beide Modelle können denselben Schutz gewährleisten, sie setzen ihn lediglich unterschiedlich um. Wer jede Abweichung von der bestehenden Regelung als Angriff auf den Sozialstaat bezeichnet, verwechselt Schutzfunktion mit Detailsteuerung.
Gleiches gilt für die Diskussion um die Pauschalisierung von Sozialtranfers. Wer den unverhältnismäßigen Aufwand für die Berechnung von Ansprüchen nach einer nur noch schwer ermittelbaren Zahl von Gesetzen kritisiert und zu einem neuen System der Pauschalen kommen will, nimmt das Risiko einer geringer werdenden Einzelfallgerechtigkeit in Kauf. Aber geringfügig höhere oder niedrigere individuelle Zahlungen sind keine Prinzipienfrage, sondern ein Detail. Auch hier gilt, wer Schutzfunktion und Detailsteuerung vermischt oder verwechselt, macht die rationale Debatte unmöglich.
Diese Verwechslung hat gravierende Folgen. Sie verlagert politische Auseinandersetzungen von der Ebene der Wirkungen auf die Ebene moralischer Zuschreibungen. Reformvorschläge werden nicht danach bewertet, ob sie der Erreichung des verfassungsgemäßen Sozialstaatsprinzips dienen, sondern danach, ob sie bestehende Regelungen verändern. Ordnungspolitisch führt das zu einer Erstarrung des Systems. Der Staat regelt immer genauer, verliert aber den Blick für das eigentliche Ziel.
Sozialstaat und eine starke Wirtschaft brauchen sich wechselseitig
Die Soziale Marktwirtschaft lebt vom Zusammenspiel klarer Regeln und individueller Verantwortung. Der Sozialstaat unterstützt dies, indem er Risiken abfedert, die der Einzelne nicht allein tragen kann. Er ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit, Regeln immer wieder an neue wirtschaftliche Realitäten anzupassen. Wenn neue Arbeitsformen entstehen, wenn Projektarbeit, Vertrauensarbeitszeit oder internationale Teams zunehmen, müssen auch arbeitsrechtliche Instrumente überprüft werden dürfen. Das bedeutet nicht, den Sozialstaat abzubauen, sondern ihn funktionsfähig zu halten. Wenn Kommunen den Verwaltungsaufwand in den Sozialämtern nicht mehr verkraften, dann müssen bessere und effizientere Unterstützungsmechanismen gefunden werden können.
Wird jede bestehende Regelung unter den Schutz des Sozialstaates gestellt, verschiebt sich der politische Diskurs. Der Sozialstaat wird dann nicht mehr als Schutzversprechen verstanden, sondern als Besitzstandsgarantie. Das widerspricht seinem ordnungspolitischen Kern. Ein Sozialstaat, der nicht reformierbar ist, wird langfristig ineffektiv und am Ende unbezahlbar. Beides untergräbt die gesellschaftliche Akzeptanz solidarischer Systeme.
Existenzsicherung, Gesundheitsversorgung und faire Lebenschancen als Ziele müssen unantastbar bleiben. Aber wir brauchen die intensive Prüfung, wo unsere Regelungen über die grundlegenden Ziele hinausgeschossen sind. Die konkrete Ausgestaltung von Arbeitszeiten, Dokumentationspflichten oder administrativen Verfahren muss ebenso verhandelbar sein, wie die Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer großen und unbestrittenen Sozialsysteme. Gerade diese Unterscheidung schützt den Sozialstaat vor ideologischer Überdehnung.
Nur ein Sozialstaat, der sich weiterentwickeln kann, bleibt dauerhaft gerecht und tragfähig.